Bis zum 1. Lebensjahr 

Sie haben Anspruch auf weitere Hebammenbetreuung auch nach der Wochenbettzeit. 
In folgenden Themen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. 

  • Beikosteinführung 
  • Zahnen 
  • Hilfeleistung beim Abstillen
  • Stillschwierigkeiten

Welche ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Hier für nehmen Sie ggf gerne erneut Kontakt zu mir auf.