Bis zum 1. Lebensjahr
Sie haben Anspruch auf weitere Hebammenbetreuung auch nach der Wochenbettzeit.
In folgenden Themen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
- Beikosteinführung
- Zahnen
- Hilfeleistung beim Abstillen
- Stillschwierigkeiten
Welche ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Hier für nehmen Sie ggf gerne erneut Kontakt zu mir auf.